Gefördert werden die Kosten, die für die Umsetzung eines Projekts ausgegeben werden – und die sonst nicht entstehen würden. Dazu zählen Ausgaben für:
- Honorare
- Arbeits- und Verbrauchsmaterial
- Organisation (z. B. Porto oder Telefongebühren, jedoch nur per Einzelnachweis)
- Druck- und Werbemaßnahmen
- Dokumentationen
- Miet- und Leihgebühren, etc.
Nicht angerechnet werden Kosten und Ausgaben, die unabhängig von einer Maßnahme anfallen. Dazu zählen allgemeine Betriebs- und Personalkosten (Stammpersonal), Repräsentationskosten (z. B. Geschäfts- oder Arbeitsessen), Transport- und Reisekosten (z. B. Übernachtungskosten).